Ist die Abschaffung des Bargelds überhaupt rechtlich legal? – Die Rechtslage

Eine Abschaffung des Bargelds ist rechtlich umstritten – Kritiker sehen unter anderem das Recht auf Eigentum gefährdet.

Laut Artikel 17 der Menschenrechte

hat [jeder] das Recht, sowohl allein als auch in Gemeinschaft mit anderen Eigentum innezuhaben.

Jede in Deutschland lebende Person kann sich auf die allgemeine Erklärung der Menschenrechte berufen, so also auch auf Artikel 17. Die Menschenrechte sind im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland in Artikel 1, Absatz 2 verankert. Somit steht die Abschaffung des Bargelds im direkten Konflikt mit dem Recht auf Eigentum in Form von physischem Geld.

Verfassungsrechtler Degenhart sieht eine mögliche Abschaffung des Bargelds kritisch

Auf diesen Konflikt weist auch der Verfassungsrechtler Christoph Degenhart hin, der der Auffassung ist, dass eine Abschaffung des Bargelds die freie Verfügung über das eigene Geld sowie das Recht auf Eigentum verletzt.

Die freie Verfügung kann nicht gewährleistet werden, wenn die Kontrolle bzw. Verwahrung des Geldes in den Händen der Banken liegt. Es genügt bereits eine Systemstörung, ein Bankraub (egal ob digitaler oder klassischer Bankraub) oder eine temporäre Nichterreichbarkeit von unbaren Zahlungssystemen um die freie Verfügung nicht mehr gewährleisten zu können.

Verstoß gegen GG, Art. 2, Absatz 1?

Auch der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier sieht einen Eingriff in das grundlegende Recht auf die allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2, Abs. 1 GG). Seiner Meinung nach ist das Recht auf Vertragsfreiheit dann nicht mehr gewährleistet, wenn jeder Bürger etwa dazu verpflichtet wäre, ein Bankkonto für den Zahlungsverkehr einzurichten. Infolgedessen besteht eine vertragliche und finanzielle Abhängigkeit zur Bank. Ob bei einer visionären Abschaffung des Bargelds jede Bank gezwungen wäre, ein kostenfreies Konto anzubieten, habe ich in einem Interview Herrn Aldenhoff von der Sparkasse Darmstadt gefragt. Dieser sieht dies kritisch und meint, dass ein Konto in jedem Fall Kosten verursacht, die entweder der Kunde selbst oder der Staat tragen muss. In jedem Falle wäre die Vertragsfreiheit jedoch nicht mehr gegeben, da auch für ein kostenfreies Konto ein Vertrag unterzeichnet werden müsste.

Fazit

Die Abschaffung des Bargelds ist folglich nur schwer mit dem Grundgesetz zu vereinbaren. Vor allem die Menschenrechte und Art. 2, Abs. 1, GG machen eine mögliche komplette Abschaffung des Bargelds unwahrscheinlich. Dennoch gibt es, wie die aktuelle Studie der Bundesbank zeigt, einen Trend zu unbaren Zahlungen. Möglicherweise werden wir also freiwillig zukünftig nur noch bargeldlos zahlen.


Quellen für Informationen und Statistiken:

https://www.menschenrechtserklaerung.de/eigentum-3639/

https://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2015/07/11/degenhart-bargeld-verbot-verstoesst-gegen-die-verfassung/

http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftspolitik/ehemaliger-verfassungsrichter-abschaffung-von-bargeld-ist-verfassungswidrig-14059694.html

Bildquelle: Bankenverband via Flickr

Tilman Allar

Wirtschaftliche Zusammenhänge und Themen begeistern mich bereits seit vielen Jahren. Daher war die Teilnahme am econo=me-Wettbewerb zur Bargeldabschaffung für mich eine wahre Herzensangelegenheit.

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